Kanzleiporträt

Seit 1990 erbringen wir rechts- und wirtschaftsberatende Dienstleistungen speziell in den Bereichen Ressourcenschutz, Infrastrukturentwicklung und öffentliches Wirtschaftsrecht; hierzu gehören u. a. das Planungs- und Baurecht, das Energierecht und Umweltrecht, Gesellschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht sowie das Kommunal- und Verfassungsrecht.

Unsere Mandanten sind öffentliche Körperschaften: Institutionen und Behörden des Bundes und der Länder, Städte, Gemeinden und Zweckverbänden, kommunale Betriebe wie Energieversorger, Verkehrs- und Infrastrukturunternehmen, hier vor allem auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft und der erneuerbaren Energien, Verbände, Vereine und Stiftungen, Industrieunternehmen, mittelständische Unternehmen im Bausektor und im Ver- und Entsorgungsbereich, Bauherrn, Architekten, Ingenieure und Privatpersonen, private Vorhabenträger und Betroffene.